Allgemein-Politik + Förderung

In diesen Tagen bringen die Landwirte die Frühjahrsarbeiten zum Abschluss. Diese finden nicht nur auf den Feldern statt, sondern aktuell verstärkt im Büro. Denn bis zum 15. Mai muss die EU-Agrarförderung beantragt sein. In Diskussionen zur Umweltwirkung der Landwirtschaft oder im Zuge der Debatte um die Neuausrichtung der Agrarpolitik werden die Zahlungen aus Brüssel oft als pauschal und bedingungslos kritisiert, doch das Gegenteil ist der Fall.
Schon durch die EU-Verordnung ist festgelegt, dass eine mindestens dreigliedrige Fruchtfolge auf den Ackerflächen einzuhalten ist oder 5% der beantragten Fläche als sogenannte „ökologische Vorrangfläche“ zu bewirtschaften sind. Geknüpft ist die Förderung an die Einhaltung der Cross-Compliance-Vorschriften, die für das Bundesland Sachsen-Anhalt in einer 74-seitigen Broschüre vorgestellt werden. Als Arbeitshilfe dient den Landwirten eine Checkliste im Umfang von 27 Seiten, woraus man den eigenen Handlungsbedarf ableiten kann. Diese Broschüre steht frei im Internet zum Download zur Verfügung: https://bit.ly/2V3u1PT, ebenso der Leitfaden: https://bit.ly/2J5Arws .
Untersetzt sind viele Regeln der Cross-Compliance-Vorschriften mit separaten Gesetzen und Verordnungen, deren Nichteinhaltung zu empfindlichen Abzügen bei den Agrarzahlungen führt. Kaum ein Arbeitsschritt in der Landwirtschaft ist nicht von bürokratischen Regeln betroffen. Von der Anbauplanung, der Bodenbearbeitung, Aussaat, Düngung, Pflanzenschutz, Ernte und Vermarktung – kaum etwas kann getan werden, ohne sicher zu sein, dass Fristen eingehalten sind, dokumentiert, beprobt oder gemeldet wurde. Stimmt der Anteil einer Art in der Fruchtfolge, darf aus Erosionsschutzgründen nicht gepflügt werden, greifen durch ein Schutzgebiet andere Stickstoffobergrenzen als in der einzelschlagbezogenen Nährstoffbedarfsanalyse ermittelt, gelten in einem Gebiet besondere Vorgaben zur Grünlandmahd, wie muss ich Treibhausgasemissionen berechnen für den verkauften Raps? Allein für die Düngung kommen neben dem Düngegesetz 6 weitere Verordnungen zur Anwendung, wo unter anderem bestimmt wird, wie ein Dünger zu deklarieren ist, wie der Nährstoffbedarf einer Kultur ermittelt wird, wie mit Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Mist zu verfahren ist, wem was und wann zu melden ist, welche Nährstoffvergleiche jedes Jahr zu berechnen und zu melden sind oder wie Lagerplätze für Düngemittel beschaffen sein müssen.
Landwirte fühlen sich oft weniger abhängig von den Wirkungen der natürlichen Bedingungen, sondern mehr von der ausufernden Bürokratie. Der Beruf des Landwirts hat seinen Charme eigentlich von der Arbeit in und mit der Natur. Doch das Wetter als Grundlage für Entscheidungen, was auf den Feldern zu tun ist, tritt angesichts der vielen Regelungen in den Hintergrund. Eine Studie von Professor Dr. Helmut Karl von der Ruhr-Universität Bochum und Dr. Steffen Noleppa vom Forschungsinstitut HFFA Research GmbH hat im Jahr 2017 die Kosten der Umwelt-, Klima- und Tierschutzauflagen im Auftrag des Deutschen Bauernverbandes errechnet. Diese belaufen sich danach in ganz Deutschland auf 5,2 Mrd. €. Umgerechnet auf die Fläche ermitteln die Autoren Kosten, die zur Umsetzung der Standards anfallen, im Durchschnitt auf 315 € je Hektar. Dabei fallen diese je nach Betriebsstruktur unterschiedlich hoch aus. Für einen Futterbaubetrieb im Haupterwerb kommen die Wissenschaftler auf 278 €, während ein durchschnittlicher Haupterwerbsbetrieb mit Tierhaltung und Ackerbau auf 367 € je Hektar kommt. Die aktuelle EU-Agrarbeihilfe in Höhe von rund 265 € je Hektar gleicht diese Kosten nicht aus.
Für die Tierhaltung wir diese EU-Agrarförderung entgegen mancher Behauptung nicht gezahlt. Sie wird lediglich auf die vom Betrieb bewirtschaftete Fläche gezahlt. Werden jedoch Auflagen zur Tierhaltung nicht erfüllt, hat das oft Abzüge bei der Flächenprämie zur Folge.

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