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Ab 2020 gilt ein Betretungsverbot zwischen 15. April und 31. Mai außerhalb von Wegen in der Elbaue, in geschützten Uferbereichen bis 31. Juli.

Landnutzer, wie Landwirte, Waldbauern, Jäger, Angler und Fischer haben unsere Landschaft zu dem gemacht, was sie ist: eine Kulturlandschaft in der wir alle leben und von der wir alle leben.
Das von der Europäischen Union so gut geplante Natura 2000-Schutzgebietenetz ist von Deutschland und besonders den Landesbehörden in Sachsen-Anhalt zu einem riesigen bürokratischen Konstrukt entwickelt worden, das den Landnutzern und Eigentümern Probleme bereiten wird; Demonstrationen belegen den Unmut.
1992 hat die EU „die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ herausgegeben und die Mitgliedstaaten wurden verpflichtet, das Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und Förderung nachhaltiger Entwicklungen auszuweisen und Managementpläne für jedes dieser Gebiete zu entwickeln. Im Laufe des Prozesses wurden die jeweiligen Landnutzer zu Stellungnahmen gebeten. 3000 Eingaben erreichten das Landesverwaltungsamt. Die meisten der Managementpläne zu den Schutzgebieten sind abgeschlossen, einige wenige sind noch in Bearbeitung. Das Landesamt hat nach eigenen Aussagen, die 3000 Belange in die Pläne eingearbeitet. Veröffentlicht als Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes vom 20.12.2018 (Link siehe unten): Die Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt beschreibt 297 Schutzgebiete auf 232 000 Hektar; das sind 11 Prozent der Landesfläche. Davon wird jeder irgendwie betroffen sein, wenn auch nur als nichterwünschter Spaziergänger.
Eigentümer und Nutzer wie Landwirte, Angler, Jäger, Fischer und Waldbauern fühlen sich besonders übergangen, weil es Nutzungs- oder Bewirtschaftungsbeschränkungen gibt, die nicht auszugleichen sind.

Termine wahrnehmen
Das Landesverwaltungsamt bietet Kommunikation an und lädt in den kommenden Wochen zur „Einsichtnahme in die Abwägungsergebnisse zum Ausweisungsverfahren der Natura 2000-Landesverordnung“ ein. Für die Börde gibt es zwei Termine in Haldensleben in der Bornschen Straße 2 am 4. und 5. März 2019, jeweils von 9 bis 16 Uhr. Das Landesverwaltungsamt bittet um vorherige Anmeldung auf der Internetseite https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/veranstaltungen/ unter dem Menüpunkt Service/Veranstaltung.

Urban Jülich, Vorsitzender des Bauernverbandes „Börde“ e.V.

Urban Jülich, Vorsitzender des Bauernverbandes „Börde“ e.V. plädiert dafür, dass alle diese Termine unbedingt wahrnehmen, um sich Informationen und Gehör zu verschaffen. „Alle sind irgendwie betroffen“ sagt er und prophezeit: „Eigentümer werden Pachten senken müssen, wenn der Bewirtschafter nicht mehr arbeiten darf, wie er sollte und die Erträge demzufolge sinken.“

Interessen gemeinsam vertreten

Peter Hünermund, Geschäftsführer des VDSF

Dazu gab es in der vergangenen Zeit viele Gespräche mit anderen Verbänden, um gemeinsame Belange zu bündeln. Peter Hünermund aus Oschersleben, seit vielen Jahren Geschäftsführer des VDSF (Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V.) und selbst Angler, vertritt ebenfalls die Ansicht, dass alle sich zu einem Netzwerk zusammenfinden sollten. Er formuliert es so: „Es hat den Anschein, das Sachsen-Anhalt in diesem Bereich Branchenprimus werden möchte, denn aus drei Seiten Brüssel-Vorgaben wurden 800 Seiten Landesverordnung.“ Als einer von zwei Anglerverbänden in Sachsen-Anhalt gehört der VDSF wie der Landesfischereiverband zu den anerkannten Naturschutzverbänden und kümmert sich um die Hege und Pflege der Gewässer, die die einzelnen angeschlossenen Angelvereine gepachtet haben. „Ein Betretungsverbot, wie es die Natura2000 Landesverordnung mitunter vorsieht, versagt den Vereinsanglern nicht nur ihr Hobby; sie wissen um Schonzeiten und Mindestmaße. Im Ehrenamt kümmern sie sich um die Hege und Pflege der Seen, Flüsse und Uferbereiche: Müll- und Schlammbeseitigung, Fischereischeine, Nachwuchsarbeit, Weiterbildung, Verhinderung von Fischwilderei und vieles andere. „Angler pflegen die Biotope an Gewässern bzw. haben diese wieder hergestellt“, sagt Hünermund und dabei erinnert er an die Aale, die ohne die langjährige Arbeit der Angler in Deutschland keine Heimat mehr hätten. „Natur schützen und nützen“ lautet das Motto der Angler des VDSF.

Nacharbeit gefordert
Peter Hünermund fordert im Namen aller Angelvereine: „Die Protokolle unserer Vorortgesprächen zur Natura2000 Landesverordnung sind noch nicht eingearbeitet worden. Die Beschränkungen sind nicht gerechtfertigt; sie gehen viel zu weit. Unter anderem müssen Betretungsverbote dauerhaft entschärft werden. VDSF, LAV und die Fischer, ca. 50000 Mitglieder ziehen an einem Strick in dieselbe Richtung.“
Hier träfen sich die Belange aller Landnutzer, die gegen diese Verordnung Sturm laufen sollten, fassen Hünermund und Jülich ihr Begehren zusammen.

Auf der EU-Natura2000-Internetplattform heißt es unter anderem:
„Natura 2000 ist nicht nur ein Netz von Naturschutzgebieten. Seine Vision ist, dass Menschen und Natur am besten in einer Partnerschaft zusammenarbeiten. Natura 2000 strebt nicht danach, Wirtschaftstätigkeiten der Menschen auszugrenzen, sondern gewährleistet, dass sie mit dem Erhalt von wertvollen Arten und Lebensräumen vereinbar sind.“

Weitere Informationen: Seinen Anfang nahm Natura 2000 im Jahr 1979 mit der Verabschiedung der ersten wichtigen EU-Richtlinie zum Thema Naturschutz, der Vogelschutzrichtlinie. Mit ihr werden alle wild lebenden Vögel in der EU geschützt, das sind etwa 500 Arten. Die EU-Länder bestimmen und schützen Gebiete, die besonders wichtig für wild lebende Vögel sind. Bis jetzt wurden ungefähr 5 300 „besondere Schutzgebiete“ geschaffen. Ein zweites Rechtsinstrument, die Habitatrichtlinie, verpflichtet die EU-Länder dazu, gefährdete Arten von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen zu schützen. Diese Lebensräume werden als „besondere Schutzgebiete im Sinne der Habitatrichtlinie“ bezeichnet. Die Richtlinie gilt für etwa 1 500 seltene und bedrohte Pflanzen und Tiere sowie 230 Lebensraumarten, z. B. Heuweiden, Heide und Salzsümpfe.Die im Rahmen dieser beiden Richtlinien geschützten Gebiete bilden das „Natura-2000“-Netz. Es soll alle wichtigen Lebensräume und gefährdeten Arten in Europa schützen.

Mehr Informationen im Internet: https://www.natura2000-lsa.de/rechtliche-sicherung/natura-2000-landesverordnung/
http://ec.europa.eu/environment/basics/natural-capital/natura2000/index_de.htm
Text: Barbara Ilse

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