Erinnerungskultur auf dem Grünen Band mit naturschutzfachlichen Lücken
In Rhoden bei Osterwiek geboren und aufgewachsen hat Ulrich Köhler den Aufbau der innerdeutschen Grenze miterlebt und auch deren Abbau. Köhler beteiligt sich seit 1989 aktiv am Erhalt und dem Ausbau einiger Erinnerungsspuren an die Deutsch-Deutsche Teilung. Aber er ist auch Landeigentümer in Niedersachsen, auf dem ehemaligen Grenzstreifen und in Sachsen-Anhalt.
Auf den Äckern gab es keine Grenzlinie. Erst Ende Mai 1952 wurde der erste durchgängige Grenzstreifen quer über die Ackerstücken gepflügt. Dieser als 10-Meter Streifen benannte Spurensicherungsstreifen wurde ständig gepflügt und geeggt und war niemals grün. Dieser Flächenentzug erfolgt ohne jeglichen Ausgleich. Nach 1961 wurde dieser Streifen durch Minenfelder erweitert. Diese wurden chemisch unkrautfrei gehalten. Unter Zwang mussten die Eigentümer ihre Flächen wegen der Grenzflächenerweiterung zum Preis von fünf bis zehn Pfennigen pro Quadratmeter an den Staat verkaufen. „Das kam einer Enteignung gleich“, befindet Köhler. Anfang der siebziger Jahre erfolgte mit der Errichtung des neuen Metallgitterzaunes, ostwärts vor dem Minenfeld, der mit einer Begradigung der Grenzanlagen einherging, ein weiterer Flächenentzug. „Die Grenzflächen im Osten wurden nie korrekt vermessen, erzählte mir eine ehemalige Mitarbeiterin des Liegenschaftsdienstes Halberstadt“, so Köhler: „Und mit dem ‚gesetzmäßigen Übergang vom privaten Eigentum in sozialistische Besitzverhältnisse’ gab es hierfür ja auch keine Notwendigkeit.“
Bis zur Wende wurden Spurensicherungsstreifen und der mit Betonplatten ausgelegte Kolonnenweg bewuchsfrei gehalten. Mit dem Einigungsvertrag gingen die Grenzgrundstücke in das Eigentum des Bundes, in die Hände der Oberfinanzdirektion über, die sich dann jahrelang nicht darum kümmerte. Oft erfolgte hier Bewirtschaftung ohne Pachtverträge. Mit dem Mauergrundstücksgesetz vom 15.7. 1996 wurde jedem Eigentümer die Möglichkeit geboten, sein Grundstück zurück zu kaufen. Einen vielfach höheren Preis als damals gezahlt wurde, setzte man dafür an plus der Herausmessungskosten aus dem zu DDR-Zeiten staatlichen „Grenzblock“. 18 Monate Frist wurden hierfür gesetzt. Köhler kritisiert: „Die älteren ehemaligen Eigentümer ohne fachliche Beratung verstanden das Prozedere zum Teil doch gar nicht oder konnten das viele Geld nicht aufbringen.“ Er kaufte seine Flächen für den zehnfachen Preis zurück.
Und dann verschenkte man ehemalige Flächen ohne Eigentümer an Umweltverbände.
Über die Jahre entstand der grüne Streifen, den man heute sieht, nur unterbrochen von den bearbeiteten Äckern der Alteigentümer und/oder ihren Pächter. Köhler hat seinen eingetauschten Acker verpachtet. Mit Weizen bestellt, liegt das rechteckige Stück, 7,4 Hektar, auf dem ehemaligen Grenzstreifen, wobei eine Ecke nach Niedersachsen und eine nach Sachsen-Anhalt hineinragt. Endlich wieder Besitzer des Jahrhunderte alten Familieneigentums möchte Köhler daran nie mehr etwas ändern.
Durch den Flächentausch entstanden auch Ackerflächenstücke über die gesamte Grenzstreifenbreite, die nun schon über Jahre bearbeitet wurden. Diese Bauern fürchten mit der Ausweisung des Nationalen Naturmonuments voll von Naturschutzauflagen getroffen zu werden. Denn aktuell wird für den Landtag ein Gesetz erarbeitet, das Nutzungseinschränkungen enthalten soll.
Bernhard Daldrup (CDU), Vorsitzender des Landtagsausschusses Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, sieht den vorrangigen Schutz des Eigentums hier, wo das Land so sehr von der Geschichte belastet ist, als gefährdet, wenn Flächen mit Gesetzeskraft naturschutzfachlich entwertet werden.„Auf dem Grenzstreifen dominiert heute der Naturschutz. Historisch betrachtet begründet sich die Entstehung des schützenswerten Streifen Landes auf dem Leid derjenigen, die ihr Eigentum verloren haben. Erst nach der Wende wurden die Dinge für die Eigentümer zum Teil wieder in Normalität versetzt. Dabei wurden große Teile damals an Naturschutzverbände verschenkt, kleinere jedoch an die Eigentümer verkauft. Der Koalitionsbeschluss zur Flurneuordnung für den Naturschutz auf dem Grünen Band sollte den freiwilligen Tausch mit gleichwertigen Flächen voranbringen.“ Aber man müsse doch verstehen, dass nicht alle ihr zurück erlangtes Eigentum gleich wieder weggeben wollten oder es naturschutzfachlich entwertet haben möchten. Wenn es nach Daldrup ginge, hätte das Grüne Band dann eben kleine „naturschutzfachliche Lücken“. Das würde der Erinnerungskultur und dem Geschichtsbewusstsein keinen Abbruch tun und eine befriedende Lösung bieten, so Daldrup.
Das Grüne Band soll als Symbol für die friedliche Überwindung der innerdeutschen Teilung erhalten bleiben. Gemäß Landes-Naturschutzgesetz muss vor der Unterschutzstellung Eigentümern und Nutzern die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens soll das nun schnellstens vorangetrieben werden, denn alles soll zum 30. Jahrestag des Mauerfalls im November 2019 erledigt sein. Die Gesetzesvorlage ist jedoch noch nicht fertig, die Beratungen noch nicht abgeschlossen.
Text und Fotos: Barbara Ilse
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