Kennarten-Übung macht den Meister – ALFF Mitte bot Nachhilfe an
„Das hier habe ich nur entdeckt, weil es direkt hier am Torpfosten steht“, sagt Heiko Röder, während er auf eine zwar große, aber eher unscheinbare krautige Pflanze zeigt. Es ist der Wiesen-Sauerampfer, eine der Kennarten, die für den Erhalt der Prämie bei der Ökoregelung 5 (ÖR5) wichtig ist. Man findet das Kraut in der „Verordnung zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 in Sachsen-Anhalt“ vom 4. Juli 2023. Darin enthalten ist eine „Auflistung der regionaltypischen Kennarten und Kennartengruppen zur Anerkennung artenreicher Grünlandflächen sowie die Methodik zu deren Nachweis“.
Und genauso sperrig wie diese Bezeichnungen ist auch deren Umsetzung für die Landwirte. Es funktioniert über eine Foto-App, die im Elektronischen Agrarantrag (ELAISA) auf der Seite des sachsen-anhaltinischen Ministeriums für Landwirtschaft enthalten ist. Die Foto-App nennt sich „LaFIS-GEOFOTOâ“ und wenn man sich bis dorthin geklickt hat, bekommt man wahlweise eine Einweisung per Video, Ansprechpartner oder auch „Oft gestellte Fragen und Antworten“ angezeigt. „Mit der App für agrargeförderte Betriebe in Sachsen-Anhalt wird die Nachweispflicht erleichtert“ steht dort, aber weil im vergangenen Jahr, zu Beginn der neuen Agrarförderperiode, einige technische Schwierigkeiten und Bedienungshürden auftauchten, ist man seit dem 1. Juli 2024 bereits beim installierten Update 2.51. Trotzdem es gibt immer noch Unklarheiten, Mängel und Probleme, die an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) getragen werden. Diese Ämter sind die Prüfungs- und Bewilligungsbehörde der Agraranträge im Land.
Aufgrund all dessen bot das ALFF Mitte kürzlich vier Workshops mit dem Titel: „Kennarten im Grünland-ÖR: Bestimmen und von Nicht-Kennarten unterscheiden, richtige Anwendung der LAFIS-GEOFOTOÒ“ an. Einer davon fand auf den Wiesen vom Hof Röder GbR in Wulferstedt statt. Die Grünlandflächen des Rinderzuchtbetriebes, Charolais und Fleckvieh-Simmentaler, befinden sich zum größten Teil im Großen Bruch, einem Gebiet mit viel artenreichem Grünland. Das Futter für die Rinder wird ausschließlich auf den eigenen Flächen angebaut und Heiko Röder, der Gastgeber, kennt seine Flächen und benötigt die Prämien der Ökoregelungen, ist doch die direkte Flächenprämie im Zuge der neuen Agrarförderperiode zugunsten der ausgebauten Ökoregelungen gesunken. Röder konnte einige Tipps beisteuern, wies aber auch auf Unzulänglichkeiten hin. Auch die anderen am Thema Interessierten, wie Sascha Blaik vom Milchviehbetrieb „Agrargenossenschaft e.G. Hamersleben“ oder Familie Knopf, die gerade einen Ziegenhof mit Direktvermarktung aufbauen, hatten viele Fragen an die Vertreter/innen des ALFF Mitte. Es ging zum Beispiel um die Kennarten an sich, die Anwendung des speziellen Zooms der App, die Anzahl und Art der Fotos, um die Zuordnung auf den Flächen, um Datenspeicherung und um Fristen. Unter Anleitung konnte die Anwendung der Foto-App getestet werden. Nicht alle Schwierigkeiten konnten geklärt werden, wurden aber notiert und vieles soll sich noch mit einem neuen Update erledigen, welches in Kürze erwartet wird, so die Fachleute. Als wichtigster Termin wurde der 30. September zur endgültigen Einreichung aller Nachweise genannt.
Die letzte Meldung bei den Neuigkeiten unter ELAISA am 4.Juli 2024 lautet: „Die Fotoaufträge für den Nachweis der Kennarten (ÖR5) wurden für 2024 ausgelöst. Detaillierte Informationen werden per Rundmail an alle Antragsteller der Ökoregelung 5 versandt. Im Dokument „Verteilung und Anzahl der Bestimmungsfenster“ finden Sie weitere Hinweise zur korrekten Nachweiserbringung.“
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