Allgemein-Ländlicher Raum-Natur + Umwelt

„Da liegt schon wieder Schutt an meinem Feld!“ Der Landwirt der da am Telefon seinen Unmut kundtut, besitzt ein Ackerstück mit einer Hecke, hinter der immer wieder Unrat, Renovierungsabfall aber auch alte Reifen abgelagert werden.
Der Angerufene ist Christian Apprecht, Geschäftsführer des Bauernverbandes „Börde“ e.V.. Er bekommt in diesen Tagen gehäuft solche Hinweise von den Verbandsmitgliedern. „Die Landwirte sind zu Recht empört über den Müll, den rücksichtslose Menschen in der freien Natur abladen“, bekräftigt Apprecht und ergänzt: „Es gibt ja auch keinen Grund, das zu tun. Jede Art von Müll kann in Tonnen vor die Tür gestellt werden. Größere Sachen meldet man an oder man bringt zum Beispiel Reifen selbst zur Entsorgungsfirma.“ Nicht nur das Landschaftsbild werde beeinträchtig, auch können Abfälle für das Grundwasser, die Luft und den Boden gefährlich sein.
Wie passt das zusammen? Ein Bürger, der Laub vor seiner Haustür zusammenfegt damit es bei ihm ordentlich aussieht, verpackt das Laub in Plastiksäcken und legt es so bei jemand anderen auf das Grundstück?! Dieser Grundstückeigentümer muss sich dann um die Entsorgung von Abfällen kümmern, die ungewollt auf dem eigenen Land abgelagert worden sind.
Der § 11 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sagt dazu Folgendes:
„Ist ein land- oder forstwirtschaftlich genutztes Grundstück betroffen, das rechtlich oder tatsächlich nicht frei zugänglich ist, so hat der Besitzer der Abfälle im Sinne des § 3 Abs. 9 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Abfälle auf eigene Kosten einzusammeln und an der nächsten öffentlichen Straße zur Entsorgung bereitzustellen. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hat die bereitgestellten Abfälle unentgeltlich abzunehmen und zu entsorgen.“ Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist im § 17 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes klar definiert:
„Zuständige Körperschaften sind … die Landkreise und kreisfreien Städte (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger). “ Für den Landkreis Börde arbeitet hier der Kommunalservice Landkreis Börde AöR.
Der illegal abgelagerte Abfall muss demzufolge von dem oben gennannten Landwirt an einen nahegelegenen Straßenrand gebracht und eine der folgenden Stellen davon in Kenntnis gesetzt werden, damit der Müll zügig beseitigt werden kann:
1. Landkreis Börde, Natur-und Umweltamt, Abfallüberwachung
Telefon: 03904 7240-4341, E-Mail-Adresse: natur-umwelt@boerdekreis.de
2. Kommunalservice Landkreis Börde AöR in Wolmirstedt
Telefon: 039201 7033-100, E-Mail-Adresse: info@ks-boerdekreis.
Wenn der Müll keinem Verursacher zugeordnet werden kann, tragen alle Bürger am Ende die Entsorgungskosten über Steuern und Gebühren. Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.

Text und Fotos: Barbara Ilse

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