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Viele Landwirte haben in den zurückliegenden Wochen eine Email vom Amt für Landwirtschaft erhalten. Die Satellitenüberwachung hat festgestellt, dass sie auf Stilllegungsflächen ihrer Mindesttätigkeit womöglich nicht nachgekommen sind. Mit Mindesttätigkeit meint die Verwaltung, dass die Stilllegungsflächen einmal jährlich gemulcht werden müssen. Frist ist der 15. November.

Brachflächen wertvoll für Vögel, Insekten und Niederwild

Die Stilllegungsflächen sind Teil der ökologischen Vorrangflächen, die Landwirte auf 5% ihrer Betriebsfläche vorhalten müssen, wenn sie die sogenannten Greening-Auflagen einhalten wollen. Wie der Name schon sagt, sollen die Flächen im Umweltinteresse bewirtschaftet werden. Für Landwirt Rolf Peters aus Rogätz steht das in Widerspruch zur Auflage, die Fläche einmal jährlich mulchen zu müssen. „Gerade in Zeiten der Diskussion um Klimawandel und Artensterben sollen wir den Traktor anspannen, teuren Diesel verbrauchen, Co2 freisetzen und mit dem Mulcher der Natur zu Leibe rücken“, erzählt er zornig. In seinem Landwirtschaftsbetrieb betrifft das etwa 22 Hektar Brachflächen, auf denen in diesem Jahr ordentlich was gewachsen ist. „Inzwischen sehen die Flächen typisch für den Herbst nicht mehr so schön aus. Aber für viele Vögel sind die Samenstände der Pflanzen Nahrungsquelle, Insekten haben einen Rückzugsort für den Winter und Fasane, Rebhühner oder Hasen finden hier Deckung“, berichtet Peters.
So wie Rolf Peters fühlen sich viele Landwirte bevormundet und ausgebremst um ihr Streben Gutes für die Natur zu tun. Einige der Flächen wurden zwar im Frühling bearbeitet, ohne jedoch Beweisfotos zu machen. Viele Landwirte mulchen ihre Brachen im Sommer. Bei Rolf Peters jedoch ist zu dieser Zeit der Wachtelkönig auf den Flächen, der mehr Deckung als Lebensraum braucht. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Börde bestätigt den Nutzen der Brachen für die Förderung der Artenvielfalt und den Bedarf an solchen Flächen für die Natur, sogenannte Mangelbiotope.

Auflagen stehen dem Ziel entgegen

eine frisch gemulchte Fläche, wo das Zuwachsen verhindert wird.

Nun jedoch passiert das Gegenteil vom eigentlich Gewollten, werden die Flächen gemulcht, wenn man keine Strafzahlungen riskieren will. Sinn der Auflage zur Mindesttätigkeit ist unter anderem, dass Agrarflächen nicht verbuschen und zuwachsen. „Wo die Gefahr da ist, dass Kiefern oder Rosen die Flächen zuwuchern, verstehe ich die Auflage“, so Peters. Wo die Gefahr jedoch nicht besteht, richtet die Auflage mehr Schaden an der Ökologie an als Nutzen. „Die Gesetze, die in Brüssel gemacht werden, aber hier umgesetzt werden müssen, sollten von Fachleuten regional und vor Ort begründet oder in Frage gestellt werden, und nicht von Leuten, die ihr fehlendes Fachwissen durch falschen Naturschutz kompensieren wollen“, wünscht sich Peters.

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