Ackerbau-Allgemein-Politik + Förderung

Behördliche EEG-Vorgaben für Biogasanlagen müssen akkurat abgearbeitet werden

 

Am 6. Dezember 2024 erreichte Silke Fischer der Anruf, dass die Beteiligung an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur erfolgreich war. Damit sind nun für die nächsten zehn Jahre die relativ guten Preise für den Verkauf des Stroms aus ihrer Biogasanlage gesichert. Für Silke Fischer hat dazu sehr gewissenhaft alle Vorgaben des behördlichen Weges erfüllt und so ist die Biogasanlage der Agrargenossenschaft Emden eG mit ihrem Gebot einer von 283 Biogasanlagenbetreibern, die den Zuschlag bekamen. 683 hatten sich insgesamt beworben. Damit ist für die Genossenschaft ein rentabler Betrieb der Biogasanlage für die nächsten zehn Jahre gesichert. Es war schon die dritte Teilnahme der Emdener am Gebotsverfahren, die nun endlich gelang. Gerade noch rechtzeitig, denn das Erneuerbare Energiegesetz (EEG) von 2017 beendete die 20-jährige Laufzeit der alten Verträge zum 31.12. 2024. Danach liegt der gezahlte Börsenpreis pro kWh t nur noch bei 5 – 11 ct.

Silke Fischer, Geschäftsführung der Agrargenossenschaft Emden eG

Aber 400 Anlagenbetreiber gingen auch bei dieser Ausschreibung leer aus und müssen sich nun erneut überlegen: Stilllegen oder Weiterbetrieb mit geringerem Erlös und der Hoffnung auf Erfolg bei einer der nächsten Ausschreibungen.

 

Flexibilisierung heißt das große Ziel der Bundesregierung (EEG 2017), die auch mit Zuschlägen gefördert wird. Man will damit die stark variierenden Stromlieferungen von erneuerbaren Energien wie Wind- und Solaranlagen durch die Biogasanlagen ausgleichen. Diese Anlagen können mit zusätzlichen Gasspeichern ausgerüstet, Strom anbieten, wenn er gebraucht wird. Das übernehmen für die Biogasanlagenbetreiber die zwischengeschalteten Direktvermarkter. Diese haben die Strombörse und die angeschlossenen Biogasanlagen direkt im Blick.

Im Emdener Gemischtbetrieb mit 15 Mitarbeitern gehört die Biogasanlage zum internen Kreislauf:  Die 160 Milchkühe liefern Gülle und Stallmist ergänzt durch Mais- und Grassilage von den eigenen Feldern. Die Gärreste kommen als Dünger wieder auf die 1100 Hektar Acker- und Grünland der Genossenschaft. Ein kleiner Anteil des eigenen Stroms wird im Betrieb, zum Beispiel für die Melkanlage verbraucht und Wärme geht in die Büros und in eine eigene Trocknungshalle. 2024 erzeugte die 2004 in Betrieb gegangene Biogasanlage 5,6 Millionen kWh. 4,7 Millionen kWh wurden verkauft und 0,9 kWh im Betrieb verbraucht. Der Kilowattstundenpreis lag in der Vergangenheit bei etwa 20 ct. Zur Flexibilisierung der Anlage im Emdener Landwirtschaftsbetrieb wurde gleich 2017, als das nun 107 Paragrafen umfassende EEG wirksam wurde, geplant und dann investiert. Zur geforderten mindestens doppelten Überbauung wurden 2018 ein zusätzliches Blockheizkraftwerk (BHKW) und ein Gasspeicher errichtet; das sind Investitionen um einen flexiblen bedarfsgerechten Anlagenbetrieb zu gewährleisten. Nicht zu unterschätzen: ein erfahrener Anlagenfahrer hat die Emdener Biogasanlage im Griff. Die grundsätzlichen Anforderungen waren somit erfüllt. Silke Fischer konnte sich auf die Teilnahme an den Ausschreibungen vorbereiten. Dazu musste sie eine Menge von Unterlagen einreichen, inklusive mehrerer Gutachten. Bei der Bundesnetzagentur gibt es eine Checkliste zur Gebotsabgabe und die Verpflichtung neben den Gebühren auch eine Sicherheitsleistung von 60 € pro gebotener kW zu zahlen. Nun, da der Zuschlag erfolgt ist, sind nur noch ein, zwei, drei behördliche Hürden zu nehmen, um vielleicht schon ab März die rund 17ct/KWh zu bekommen.

Ab Januar, die EEG – Förderperiode ist ja zum 31.12.2024 ausgelaufen, gibt es erstmal nur den Marktwert für den eingespeisten Strom.

 

Zusätzliche Informationen: Im §1 des EEG 2017 heißt es unter anderem: „Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern.“
Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, diese EE-Anlagen vorrangig an ihr Netz anzuschließen, den erzeugten Strom vorrangig abzunehmen und weiterzuleiten. Das Gesetz garantiert deren Erzeugern feste Einspeisungsvergütungen. Die Bundesnetzagentur führt Ausschreibungen zur Ermittlung der anzulegenden Werte für Strom durch. Alle Daten werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Mit den Novellierungen des EEG schaffte die Bundesregierung mit der Einführung der Direktvermarktung und der Flexibilitätsprämie erstmals Anreize zur bedarfsgerechten Stromerzeugung aus Biogas.

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