Allgemein-Ländlicher Raum-Politik + Förderung

Bauernpräsident Olaf Feuerborn am Rednerpult

Kürzlich war es soweit: Die Parlamentarier luden in den Plenarsaal des Landtages zur öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zum Gesetzentwurf für die Ausweisung des Grünen Bandes als nationales Naturmonument. Von mehr als 100 eingeladenen Institutionen waren etwa 35 Vertreter von Kommunen, Behörden und Verbänden erschienen, um den Fachpolitikern kurz ihre Einwände zum Gesetzentwurf vorzustellen. Mit dabei waren auch der Landesbauernverband und die betroffenen Kreisbauernverbände.

Verantwortung für den damaligen Umgang mit Eigentum

Zuvorderst verknüpfen die Bürger mit dem Grünen Band Erinnerungen an die Teilung Deutschlands. Die ehemalige innerdeutsche Grenze steht für Teilung eines Volkes, für die Beschneidung der Freiheit von Menschen, für eine Unrechtsdiktatur und Tod. Das Grüne Band steht auch in geschichtlicher Verantwortung für den damaligen Umgang mit Eigentum. Ab Mai 1952 wurden in der Geheimaktion „Ungeziefer“ hunderte Dörfer entvölkert, ihre Bewohner über Nacht unter Waffengewalt vertrieben, die Dörfer in der Folge dem Erdboden gleichgemacht. Davon betroffen waren laut Recherchen des MDR etwa 10.000 Bürger. Es folgte im Jahr 1961 die Aktion „Kornblume“ mit nochmals 2.000 Betroffenen.
Zur Grenzsicherung wurden hohe Zäune gezogen, ein Schutzstreifen angelegt und eine Sperrzone eingerichtet, zu jener der Zutritt stark eingeschränkt war und in welcher das Leben von strenger Überwachung gekennzeichnet war.

Förderung der Erinnerungskultur ist Schwerpunkt

In seiner Stellungnahme hat Bauernpräsident Olaf Feuerborn betont, die Erinnerungskultur am Grünen Band unterstützen zu müssen. Wie auch Kuratoriumsmitglied Dr. Karl-Heinz Daehre sieht er in deren finanziellen Absicherung einen Schwerpunkt der politischen Aufgaben. Einer Bevormundung, wie Landwirte oder Waldbesitzer mit Besitz und Eigentum umzugehen haben, erteilte nicht nur der Bauernpräsident eine Abfuhr, sondern auch weitere Vertreter von Landnutzerverbänden. Die Natur hat sich im Gebiet des Grünen Bandes entwickelt, vor allem auch weil sie landwirtschaftlich genutzt wurde, kommentiert Rüdiger Kloth, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Seehausen, Bestrebungen zum Erlass weiterer Nutzungsverbote.

Bewirtschaftung durch Landwirte langfristig absichern

Jürgen Stadelmann, Vorsitzender der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes, forderte, dass seine Stiftung als großer Flächeneigentümer im Grünen Band in der Lage sein muss, die Bewirtschaftung durch Landwirte langfristig abzusichern. Ein Großteil der Agrarflächen ist durch offene und halboffene Grünlandstandorte als Lebensraum für viele Pflanzen- und Tierarten gekennzeichnet, zu deren Erhalt Landwirte mit Weidetieren, wie Schafe, Ziegen oder Rinder, Wiesen nutzen und vor Zuwuchs mit Büschen oder Bäumen schützen. Hier erkennt auch Dieter Leupold vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) eine wichtige Komponente in der finanziellen Förderung extensiver Weidewirtschaft. Der BUND als zweiter großer Flächeneigentümer kooperiert mit Landwirten vor allem im altmärkischen Teil des Grünen Bandes.
Die Förderung sieht Bauernpräsident Feuerborn durch die Regelungen des Gesetzes in Gefahr. Im Entwurf steht geschrieben, dass eine Nutzung nicht intensiviert werden darf. Nimmt ein Landwirt schon an einem Extensivweideprogramm teil, könnte ihm künftig die Förderung verwehrt werden, weil er ja quasi per Gesetz zum Grünen Band verpflichtet ist, weiter extensiv zu wirtschaften. Die Förderung darf nur ausgereicht werden, wenn sich ein Landwirt freiwillig zu extensiver Bewirtschaftung entschließt und nicht per Gesetz gezwungen ist.

Auch Acker ist wertvoller Lebensraum

Auch Ackerland ist Heimat für verschiedene Pflanzen- und Tierarten. Ackerwildkräuter oder Feldvögel sind ebenso schützenswerte Natur. Deshalb forderten die Bauernverbände die Aufnahme des Ackerlandes in seinen verschiedenen Ausprägungen als schützenswerten Lebensraum ins Gesetz. Mit finanzieller Unterstützung könnten dort ebenfalls Extensivierungsprojekte durchgeführt werden, zum Beispiel Blühstreifen oder Extensiväcker angelegt werden. Bei alledem soll das Prinzip der Freiwilligkeit dem Vorwurf der Enteignung entgegenstehen. Es darf nicht passieren, dass mit einem Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan über die Entwicklung des Eigentums von Privatpersonen gesprochen wird, ohne dass sie dem vorher zugestimmt haben. Wenn sie erst über die Umsetzung von Maßnahmen entscheiden dürfen, hat das einen Beigeschmack. Die Bevormundung vermeidet man konsequent, wenn nur über die Entwicklung von Flächen beraten wird, deren Eigentümer dies vorher ausdrücklich einfordern.

Notwendigkeit eines Gesetzes fraglich

Schon jetzt ist ein Großteil des Gebietes vom Grünen Band in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder sonstigen Schutzkulissen erfasst und mit Nutzungseinschränkungen für die Land- und Forstwirtschaft belegt. Der BUND fordert die Verbote des Gesetzentwurfs und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen auf allen Flächen im Grünen Band umzusetzen, egal ob sie sich in Privateigentum befinden oder nicht. Das Landesamt für Umweltschutz und der BUND forderten in der Anhörung sogar die Aufnahme zusätzlicher Verbote. Vertreter von Landkreisen machten auf den bürokratischen und finanziellen Aufwand bei der Umsetzung des Gesetzes aufmerksam. Es gilt Genehmigungen zu prüfen, Einvernehmen herzustellen, die Einhaltung von Auflagen zu überwachen – und das in allen betroffenen Behörden, zum Beispiel der Unteren Naturschutzbehörden oder der Denkmalschutzbehörden.
Da ist letztlich die Frage einiger Vertreter in der Anhörung angebracht, wozu so ein Gesetz den schließlich gut ist, wenn sich bisher auch ohne Gesetz alles wunschgemäß entwickelt hat. Jetzt befassen sich die Ausschüsse für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten sowie der Finanzausschuss des Landtages mit dem Gesetzentwurf, bevor dieser wieder den Abgeordneten zu Abstimmung vorgelegt wird.

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