Ackerbau-Allgemein


Auf Anfrage der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) beim Julius Kühn-Institut (Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen mit Sitz in Braunschweig) wird mitgeteilt, dass in den vergangenen zwei Jahren für Sachsen-Anhalt keine Hinweise auf Bienenvergiftungen durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft vorliegen.
Für die im Zeitraum von 2017 bis 2018 aus Sachsen-Anhalt gemeldeten Schadensfälle, bei denen insgesamt 31 Bienenvölker betroffen waren, lassen die nachgewiesenen Schadstoffe den Schluss zu, dass es sich um gezielte böswillige Schädigungen (Frevel) von Bienenvölkern handelt.
Der in der LLG zuständige Pflanzenschutzdienst informiert und berät zudem seit Jahren fortlaufend intensiv zu Fragen des Bienenschutzes im Zusammenhang mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, unter anderem über den laufenden Warndienst. Bundesweit abgestimmte Anwendungskontrollen erhöhen die Akzeptanz der festgesetzten Anwendungsbestimmungen. Ein weiterer Grund für die positive Entwicklung könnte die seit dem Jahr 2015 greifende veränderte Rechtslage zur Sachkunde im Pflanzenschutz sein. Danach muss jeder Sachkundige innerhalb von drei Jahren eine vom amtlichen Pflanzenschutzdienst anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung besuchen, um die einmal erlangte Sachkunde aktiv zu halten. Ohne diesen Nachweis dürfen Pflanzenschutzmittel auch nicht mehr von Händlern gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten an berufliche Anwender verkauft werden.
Text: Pressemeldung der LLG

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