Die lange Trockenheit, die daraus folgende Futterknappheit und die immer noch unbefriedigende Erlössituation lassen die Verbände zusammenrücken und über die Zukunftsfähigkeit der Milchviehhaltung in Sachsen-Anhalt diskutieren.
Am 19. November 2018 trafen sich in Bismark auf Einladung von Bauernbund e.V., BDM e.V., LKV Sachsen-Anhalt e.V., MEG Milch Board w.V., RinderAllianz GmbH und Bauernverband Milchviehhalter und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Ziel war es aus einzelnen strategischen Bausteinen eine Grundlage für ein gemeinsames Auftreten der Verbände zu erarbeiten, um gegenüber Politik, Marktpartnern und Dachorganisationen mit konkreten Forderungen aufwarten zu können. Dazu wurde eine Podiumsdiskussion geführt, an der nach einem Impulsreferat zum Thema „Turn-Around zusammen mit der Hausbank“ von Ingo Freidel, Vorstand Volksbank Stendal eG, die Podiumsgäste Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt, Dr. Sabine Krüger, Geschäftsführerin der RinderAllianz GmbH, Peter Guhl, Vorsitzender MEG Milch Board w.V., Christian Schmidt, Vorsitzender Fachausschuss Milch Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V., Carsten Behrens, Vorsitzender LKV Sachsen-Anhalt e.V., Jochen Dettmer, Präsident des Bauernbundes Sachsen-Anhalt e.V. und Hans Foldenauer, BDM-Sprecher, teilnahmen. Unter Moderation von Prof. Dr. Heiko Scholz, Fachbereich Tierproduktion und Ökonomik der Hochschule Anhalt, brachten die Podiumsgäste kurze Einschätzungen der Situation an. Die Diskussion im Anschluss führte nicht dazu, dass es nun eine klare Linie gibt, die zu verfolgen ist. Am ehesten lässt sich festhalten, dass am Landtagsbeschluss vom 19. April 2018 weitergearbeitet werden muss. Das ist letztlich das Ergebnis, dem die Anwesenden zum Ende der Veranstaltung nicht widersprachen. Doch was heißt das?
Die Landesregierung ist gebeten, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass auf der EU-Ebene ein dauerhaftes Kriseninstrument zur Verringerung der Milchanlieferung implementiert wird, welches im Falle des Versagens von Märkten bzw. in Krisenzeiten, in denen ein auskömmlicher Milcherzeugerpreis unterschritten wird, das Milchangebot in der EU der tatsächlichen Nachfrage anpasst; ein effizientes Frühwarnsystem bei der Marktbeobachtungsstelle der EU-Kommission geschaffen wird. Darüber hinaus ist die Landesregierung gebeten, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass in der nationalen Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (Verordnung (EU) Nr. 1308/2013) Deutschland die Lieferbeziehungen verbindlich über schriftliche Verträge zwischen Erzeugern und Rohmilch verarbeitenden Betrieben bzw. Molkereien vorschreibt; dass in der nationalen Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation der aktualisierte Absatz 4, Unterabsatz 2 Buchstabe a) zum Tragen kommt und die Milch-Lieferbeziehungen zwischen Erzeugern und Molkereien über Verträge geregelt werden, die definierte Preise je kg Milch für eine bestimmte Menge in einen bestimmten Lieferzeitraum enthalten; dass Regelungen geschaffen werden, dass Milchlieferanten ihre Milchmengen flexibel am Markt unterbringen können (Aufhebung der Andienungspflicht).
Freiwillig hat es sich bei den Lieferbeziehungen bisher nicht flächendeckend durchgesetzt, dass Molkereien ihren Rohstoff per Kaufvertrag sichern. Dafür muss Politik nun den Rahmen setzen und verbindlich vorschreiben, wie Verträge zwischen Molkereien und Milchviehhaltern auszusehen haben. Menge, Qualität und Preis der zu liefernden Milch müssen verankert sein. Das hilft einerseits den Milchviehhaltern aber auch den Molkereien über einen gewissen Zeitraum besser planen und kalkulieren zu können.
Dass ein Sicherheitsnetz existieren muss, das im Falle drohender oder präsenter Marktverwerfungen greift, ist unstrittig. Die Ausgestaltung über verbindliche Mengenreduzierung oder Interventionskäufe war hingegen schon Diskussionsthema. Wie es im Bereich der OPEC und dem Ölpreis zu sehen ist, hat allein die Menge eine wirksame Preisfunktion. Ist der Rohstoff knapp, steigen die Preise. Hier muss man weiterdenken. Und sind in allen Lieferverträgen Mengen aufgeführt, lässt sich auch eine etwaige Reduzierung der Anlieferung leicht berechnen. Nur auf Freiwilligkeit darf man auch hier nicht setzen, denn auch bisher gab es immer wieder Marktspezialisten, die in fallenden Preisen die Hoffnung sahen, Marktanteile hinzuzugewinnen und die Produktion nicht reduzierten.
In der Diskussion gab es noch viele weitere Punkte, die zur Sprache kamen. Welchen Einfluss hat der Weltmarkt? Wird der nicht von der EU dominiert? Kann man den europäischen Markt wieder abschotten? Welchen Stellenwert hat der Verbraucher? Verbessert die Herkunftskennzeichnung etwas am Absatz? Was niemand forderte, war die Wiedereinführung der Quote. Im Zuge der Agenda 2000 und ihrer Überarbeitung 2003 wurde die Milchquotenregelung bis zum 31. März 2015 verlängert und ist gleichzeitig auf diesen Zeitpunkt befristet worden. Der Deutsche Bauernverband befürwortete in seinen Bamberger Beschlüssen 2007 den Ausstieg aus der Milchquote im Jahr 2015. Den Beschlüssen war eine zweijährige intensive Diskussion über die Milchmarktpolitik in Deutschland vorausgegangen. Die Bamberger Beschlüsse waren nur eine Bestätigung dessen, was Politik vorher festgelegt hatte. Insofern ist das Ergebnis von Bismark nichts anderes als eine Bestätigung dessen, was im Landtag bereits Konsens ist. Eine konsequente Umsetzung ist nun erforderlich, über deren Ausgestaltung alle Verbände weiter beraten sollten. Dass sie das können, zeigte sich an anderen Stellen, wo gegenüber der Landesregierung gemeinsam getragene Positionen vorgetragen wurden.
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