Angebot des Bauernverbandes „Börde“ e.V. : Weiterbildung zum Pflanzenschutz in Piplockenburg am 22. September 2021
Alle Nachweise zur Sachkunde im Pflanzenschutz (zum Beispiel Abschlusszeugnisse der Berufsausbildung zum Landwirt, Forstwirt, Gärtner, Sachkundeprüfungszeugnisse oder Hochschulabschlüsse etc.), wurden vor einigen Jahren in einen bundeseinheitlichen Sachkundenachweis umgetauscht. So gilt seit dem 27. November 2015 in Sachsen-Anhalt ausschließlich die neue Chipkarte als Nachweis. Dieser Pflanzenschutzsachkundigen-Nachweis muss alle drei Jahre durch eine anerkannte Weiterbildung aufgefrischt werden, um dem Pflanzenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen, zu finden unter www.gesetze-im-internet.de) zu entsprechen. Die Weiterbildungspflicht wurde coronabedingt vorübergehend ausgesetzt. Spätestens mit der Aufnahme von Pflanzenschutzarbeiten im kommenden Jahr darf die Teilnahmebescheinigung jedoch nicht älter als drei Jahre sein. Ansonsten kann die Berechtigung entzogen werden.
Die Sachkundepflicht im Pflanzenschutz gilt für Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten, Personen im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleiten oder beaufsichtigen und Personen, die Pflanzenschutzmittel, auch über das Internet, in Verkehr bringen.
Der Bauernverband „Börde“ e.V. führt am 22. September 2021 eine Fortbildung in Piplockenburg durch. Die Teilnehmergebühren betragen 45 € für Mitglieder des Bauernverbandes und 50 € für Nichtmitglieder. Verbindliche Anmeldung zur Fortbildung Sachkunde im Pflanzenschutz am 22. September 2021 in Piplockenburg bis zum 15. September 2021 per Fax an 039209/60511 und per E-Mail an bvboerde @ bauernverband-st.de. Das Anmeldeformular steht unter SK_Anmeldung als Download zur Verfügung. Bitte reichen Sie auch die Datenschutzerklärung ein: Datenschutzerklärung
Zur Veranstaltung mitzubringen ist der ausgefüllte Gesundheitsfragebogen: SK_Gesundheitsfragebogen
Der Bauernverband Sachsen-Anhalt besitzt die Anerkennung zur Durchführung von entsprechenden Veranstaltungen. Gemeinsam mit den Kreisbauernverbänden werden solche regionalen Veranstaltungen angeboten. Die Termine werden so gelegt, dass gesetzlich konform die notwendigen Weiterbildungsbescheinigungen erworben werden können, sofern die Anmeldung rechtzeitig erfolgt. Ein zeitweiliges „Ruhen der Sachkunde“, wenn die Weiterbildungen nicht lückenlos aufeinander folgen, ist zulässig, so lange der Landwirt nach dem letzten Dreijahreszeitraum keine Tätigkeiten im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes durchführt. Die Termine werden auch bei ISIP (Informationssystem integrierten Pflanzenschutz) eingestellt.
Für Fragen steht der Bauernverband „Börde“ e.V. gern zur Verfügung: Tel.093209/3013
Comments are closed