Allgemein-Ländlicher Raum-Natur + Umwelt

An der Straße zwischen Angern und Rogätz wird es im Sommer aufblühen, wunderbar riechen, gut schmecken und summen. Ortrun und Klaus Horstmann haben dieser Tage einen Blühstreifen an dem gutgenutzten Radweg am Rande des Maisfeldes angelegt.
Die Maiskörner keimen schon. Und nun sind daneben Schafgarbe, Petersilie, Ringelblume, Wiesensalbei, Kümmel, Margeriten, Fenchel und noch rund hundert andere hübsche und leckere einheimische Blumen und Kräuter eingesät und warten für ihren Start ins Leben auf Regen.

Die Saatgutmischung für den Blühstreifen besteht aus etwa 100 Arten.

Den sechs Meter breiten Streifen bereitete der Landwirt wie für den Mais vor: Tief und anschließend fein gegrubbert; diese gute Saatbettbereitung ist ein perfekter Start für die mitunter winzigen Samenkörner. Die Blühstreifensaat liegt nur einen halben bis einen Zentimeter tief im Boden und wurde fest angewalzt. Die spezielle Mischung hat sich der Landwirt selbst zusammengestellt: Eine Reh- und Hasengartenmischung als Grundlage und dazu eine Wildblumenkräuter- sowie eine andere Bienenmischung aus Wildblumen und Heilkräutern; ungefähr 10 Kilogramm Saat pro Hektar.

Der Natur etwas Gutes tun

An den Horstmann-Feldern gibt es noch elf weitere Blühstreifen, die nur zur Freude der Spaziergänger, als Nahrungsquelle für Insekten und Niederwild angelegt werden. Insgesamt sind es rund fünf Hektar Blühstreifen in diesem Jahr. Im kommenden Jahr sollen noch weitere fünf Hektar an den Ackerflächen um Angern und Colbitz dazu kommen. Klaus Horstmann, Vorstandsmitglied im Bauernverband „Börde“ e.V., will damit vor allem Imagepflege betreiben: „Die Natur ist unsere Arbeitsgrundlage. Wir Landwirte sind Naturschützer.“

unattraktive Förderung

Die von ihm bereits vor einiger Zeit genutzten Förderprogramme des Landes für Blühflächen und -streifen bezeichnet er als zu kompliziert und zu bürokratisch: „Ich mache jetzt das ohne Beihilfen.“
Bei Blühstreifen und -flächen, die mit Fördergeldern finanziert werden, ist das Pflücken der Blumen nicht erlaubt. Denn das kann im Ernstfall mit einer Rückforderung der Gelder verbunden sein. Die Zahlung der Beihilfe ist etwa davon abhängig, ob das Amt bei einer Vorortkontrolle alle Pflanzenarten vorfindet, die laut vorgegebener Saatmischung vorhanden sein müssen. Ist auch zum Beispiel in Folge von Trockenheit kein blütenreicher Bestand etabliert, besteht die Pflicht zur Nachsaat mit entsprechenden Folgekosten.
Und die finanzielle Förderung von Blühstreifen ist eigentlich eine dringende Notwendigkeit, denn von der Fläche kann kein Erntegut verkauft werden, es entstehen aber weiter Kosten. So sind unter anderem trotzdem Pachten, Grundsteuern, Abgaben zur Gewässerpflege, Versicherungen oder die Berufsgenossenschaft zu zahlen. Zusammen mit den Kosten für das Saatgut und dem Aufwand für Vorbereitung, Ansaat und Pflege der Fläche stehen unterm Strich schnell 1.000 Euro pro Hektar.
Ortrun Horstmann kann sich schon jetzt gut vorstellen, wie bunt es blühen wird: „Wenn es den Vorübergehenden gefällt, bitte pflücken sie sich dann gern einen Strauß für Zuhause.“

Text und Fotos: Barbara Ilse

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