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Termin Details


Alle Nachweise zur Sachkunde im Pflanzenschutz (zum Beispiel Abschlusszeugnisse der Berufsausbildung zum Landwirt, Forstwirt, Gärtner, Sachkundeprüfungszeugnisse oder Hochschulabschlüsse etc.), wurden vor einigen Jahren in einen bundeseinheitlichen Sachkundenachweis umgetauscht. So gilt seit dem 27. November 2015 in Sachsen-Anhalt ausschließlich die neue Chipkarte als Nachweis. Dieser Pflanzenschutzsachkundigen-Nachweis muss alle drei Jahre durch eine anerkannte Weiterbildung aufgefrischt werden, um dem Pflanzenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen, zu finden unter www.gesetze-im-internet.de) zu entsprechen. Spätestens mit der Aufnahme von Pflanzenschutzarbeiten im kommenden Jahr darf die Teilnahmebescheinigung nicht älter als drei Jahre sein. Ansonsten kann die Berechtigung entzogen werden.

Die Sachkundepflicht im Pflanzenschutz gilt für Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten, Personen im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleiten oder beaufsichtigen und Personen, die Pflanzenschutzmittel, auch über das Internet, in Verkehr bringen.

Der Bauernverband „Börde“ e.V. führt am 3. Februar 2023 wieder eine Fortbildung in Haldensleben durch. Die Teilnehmergebühren betragen 45 € für Mitglieder des Bauernverbandes und 60 € für Nichtmitglieder.

Download: Anmeldeformular zur Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz

Verbindliche Anmeldungen zur Fortbildung Sachkunde im Pflanzenschutz am 3. Februar 2023 in Haldensleben bis zum 20. Januar 2023 per E-Mail an bvboerde@bauernverband-st.de.

Download: Ablaufplan

Der Bauernverband Sachsen-Anhalt besitzt die Anerkennung zur Durchführung von entsprechenden Veranstaltungen. Gemeinsam mit den Kreisbauernverbänden werden solche regionalen Veranstaltungen angeboten. Die Termine werden so gelegt, dass gesetzlich konform die notwendigen Weiterbildungsbescheinigungen erworben werden können, sofern die Anmeldung rechtzeitig erfolgt. Ein zeitweiliges „Ruhen der Sachkunde“, wenn die Weiterbildungen nicht lückenlos aufeinander folgen, ist zulässig, so lange der Landwirt nach dem letzten Dreijahreszeitraum keine Tätigkeiten im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes durchführt.  Die Termine werden auch bei ISIP (Informationssystem integrierten Pflanzenschutz) eingestellt.

Für Fragen steht der Bauernverband „Börde“ e.V. gern zur Verfügung: Tel.039209/3013

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