Allgemein-Ländlicher Raum

Als Folge der schweren Hochwasserereignisse an der Elbe und ihren Nebenflüssen hat sich das Land Sachsen-Anhalt in den letzten 20 Jahren verstärkt um den Hochwasserschutz bemüht. Neben dem technischen Hochwasserschutz, zum Beispiel in Form von Deichsanierungen, lag in der vom damaligen Minister Aeikens erarbeiteten Hochwasserschutzkonzeption 2020 ein Schwerpunkt auf der Schaffung von Retentionsraum für die Flüsse.

Wirkung von Deichrückverlegungen wichtig

Zur Umsetzung kamen einige Projekte, für deren Akzeptanz unter Landwirten wichtige Bedingungen zu erfüllen waren. Im Bereich der Ohremündung war ein Polder in die Überlegungen einbezogen. Der Bauernverband hat sich dafür eingesetzt, dass nur nachweislich wirksame Maßnahmen in die Umsetzung gelangen, also Projekte, die den Hochwasserscheitel signifikant absenken. Die in der Folge beauftragten Gutachter kamen zu unterschiedlichen Bewertungen. Die an 17 Standorten durch Deichrückverlegung zurückgewonnene Überflutungsfläche wurde auf 10.500 Hektar berechnet. Für den Pegel Wittenberge wurde eine Absenkung prognostiziert, die zwischen 0 cm und 3 cm liegt, bei einem hundertjährigen Hochwasser im Schnitt bei 1 cm.

Acker muss Acker bleiben dürfen

Ein bleibender Schwerpunkt ist die Suche nach weiteren Retentionsräumen in Gestalt von Poldern und Deichrückverlegungen. Dazu bleibt der Verband bei seiner Forderung, dass zusätzliche Retentionsräume nur geschaffen werden, wenn damit eine wirksame Absenkung des Hochwasserscheitels verbunden ist. Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen für Deichrückverlegungen sollten unterbleiben, weil die dadurch geschaffene zusätzliche Retentionsfläche vielfältige naturschutzfachliche Vorteile bewirkt. Zudem ist auf die Umwandlung von Ackerland in Grünland in Überflutungsflächen zu verzichten, ebenso auf das Anlegen von Flutmulden oder Auwäldern.
Die Entschädigungsfrage soll für die Flutung neuer Polder im Zuge des Planfeststellungsverfahrens geklärt werden. Der Verband forderte schon im Jahr 2015 die Landesregierung auf, sich für die Kompensation von Flurschäden durch die Flutung von Poldern durch die Verankerung eines Rechtsanspruchs im Wasserhaushaltsgesetz einzusetzen. Das wäre Voraussetzung, um eine Entschädigung auch bei der Flutung schon vorhandener Polder sicher zu erhalten.

Landwirte sehen Existenz bedroht

Einige Landwirtschaftsbetriebe wären in großem Umfang von den geplanten Deichrückverlegungen und Polderbauten betroffen, bis hin zu existenzgefährdendem Ausmaß. Der Polder Zielitz ist aus den Planungen gestrichen worden, da auf der Fläche von knapp 700 Hektar nur 7 Millionen Kubikmeter Retentionsvolumen entstanden wären. Zum Vergleich: Der Polder Axien-Mauken auf einer Fläche von knapp 1.700 Hektar kommt auf ein Retentionsvolumen von etwa 44 Millionen Kubikmeter.

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