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Nutzpflanzen sichern unsere Ernährung, wenn sie wirksam vor Pilzbefall oder Schadinsekten geschützt sind. Wie Landwirte dabei vorgehen, erklärt im neuesten Video des Bauernverbandes „Börde“ Jan Beck von der Meine&Claus GbR mit Sitz in Osterweddingen bei Magdeburg.
Der Winterweizen braucht nicht nur Wärme, Licht, Wasser und Nährstoffe zum Wachsen, sondern muss auch vor Schädlingen geschützt werden. Gerade auch Nässe kann in Nutzpflanzenbeständen das Vorkommen pilzlicher Erreger begünstigen, deren Gifte, die sogenannten Mykotoxine, in unserer Nahrung und auch in Futtermitteln nichts zu suchen haben. Deshalb setzen Landwirte Pflanzenschutzmittel ein, Fungizide gegen pilzliche Schaderreger, Insektizide gegen Schadinsekten.

Überschreiten der Schadschwelle entscheidend

Grundlage des Pflanzenschutzes ist das Schadschwellenprinzip, wo in einer sorgfältigen Bonitur des Bestandes geschaut wird, welche Schädlinge in welcher Stärke auftreten. Finden sich in einer Ähre zum Beispiel mehr als 5 Blattläuse, wird gezielt ein gegen die Schädlinge wirkendes Mittel ausgewählt. Viele Betriebe ziehen zur Begutachtung der Bestände Pflanzenbauspezialisten hinzu und vertrauen zusätzlich auf die amtlichen Hinweise der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau.

Umweltschutz ist wichtig

Um Nützlinge zu schonen, wird bei der Meine&Claus GbR das Ausbringen der insektiziden Pflanzenschutzmittel in die Abend- oder Nachtstunden gelegt oder auf bienenfreundliche Wirkstoffe zurückgegriffen. Getreu dem Motto „so viel wie nötig und so wenig wie möglich“ wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch der Geldbeutel. Denn jede Pflanzenschutzmaßnahme ist mit Kosten verbunden, und die müssen gerechtfertigt sein.

Einsatz ist streng geregelt

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland streng geregelt. Anwender müssen ihre Sachkunde zum Beispiel durch eine Berufsausbildung oder ein Studium nachweisen und regelmäßig mit Lehrgängen auffrischen. Gesetze regeln zudem den Einsatz und Abstände beispielsweise zu Siedlungen oder Gewässern. Produktspezifische Anwendungsbestimmungen legen darüber hinaus für jeden Wirkstoff weitere Beschränkungen fest. Für Landwirte verfügbar sind die Pflanzenschutzmittel erst, wenn sie ein sehr langwieriges Zulassungsverfahren in der EU und durch deutsche Behörden durchlaufen haben.
Auch wenn langfristig betrachtet der Absatz von Pflanzenschutzmitteln zurückgegangen ist, können feuchtes Wetter oder das verstärkte Auftreten von Schädlingen vermehrten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfordern. So waren in den letzten beiden trockenen Jahren kaum Fungizidbehandlungen notwendig. Durch das Verbot der neoniconidoiden Saatgutbeize traten jedoch vor allem bei Raps und Rüben Schädlinge auf, die mit höherem Aufwand und weniger effizienten Mitteln per Pflanzenschutzspritze bekämpft werden mussten.
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