Allgemein-Ländlicher Raum-Politik + Förderung

Das Gegenteil vom politisch Gewollten wird das neue Agrarstrukturgesetz entfalten, wenn es trotz allen Streits in der Regierungskoalition vom Landtag beschlossen wird. Statt Preisdämpfung wird es zu einem Anheizen des Preisanstiegs kommen. Den Grund dafür sieht der Bauernverband „Börde“ in den Regelungen, die eine Konzentration von Besitz und Eigentum in einer Gemarkung verhindern sollen. Verlieren Landwirte in der eigenen Gemarkung Pachtflächen, weichen sie für die Sicherung ihrer Existenzgrundlage in benachbarte Gemarkungen aus und treten dort in Konkurrenz.
Schon die Wissenschaft hat Kritik am Gesetzesvorhaben geäußert. So widerspricht unter anderem das Gesetz laut Prof. Dr. Alfons Balmann, Direktor des Leibniz-Instituts für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien Halle, seiner vorgeblichen Zielsetzung und gefährdet den künftigen Beitrag der Landwirtschaft für Wertschöpfung und Beschäftigung im ländlichen Raum.

Grundeigentümer entscheiden nicht mehr selbst

„Wir wundern uns auch sehr, warum die vielen Eigentümer von verpachteten Flächen so ruhig zusehen, wie ihnen das Recht genommen wird, selbst zu bestimmen, wem sie ihr Land zur Bewirtschaftung überlassen“, führt Christian Apprecht, Geschäftsführer des Bauernverbandes „Börde“ seine Kritik fort. Lange Beziehungen von Bodeneigentümern mit ihren Landwirten vor Ort werden auf einmal obsolet, weil der „Landwirt ihres Vertrauens“ schon einen gewissen Prozentsatz der Gemarkung bewirtschaftet. Wie gut er mit dem Boden umgeht oder wie stark er sich im Ort engagiert, wird auf einmal irrelevant, weil die Politik es anders will. „Dabei wird seit Jahrzehnten mit viel Aufwand und Steuergeld Flurbereinigung betrieben, wo es unter anderem Ziel ist, dass Landwirte ihre Flächen möglichst zusammenhängend um ihren Betriebssitz zugeordnet bekommen“, erklärt Apprecht einen weiteren Widerspruch.

Überhöhte Preise wirksam verhindern

Als Kreisbauernverband werden wir von der Verwaltung bei Grundstücksverkäufen über 2 Hektar angehört. Wir kennen die Lage am Bodenmarkt und sehen, dass mit dem bestehenden Gesetz kein Preisanstieg gedämpft werden kann. Und das neue Agrarstrukturgesetz übernimmt diese unwirksame Regelung mit Bezug auf einen Marktwert weitgehend. Dabei haben wir über einen Gutachterausschuss berechnete Bodenrichtwerte, die als Referenz für einen Grundstückswert und einen überteuerten Verkauf dienen sollten, aber aktuell bedeutungslos in den Genehmigungsverfahren sind. Hier bedarf es einer Korrektur, wenn man den Preisanstieg tatsächlich dämpfen will.
Politik hat die Aufgabe Steine aus dem Weg zu räumen, tut aber das Gegenteil. Mit immer neuen Auflagen wird die Produktion verteuert und die Erträge und damit Erlöse verringert. Das schwächt die Landwirte am Bodenmarkt zusätzlich.

Politische Ziele auf anderen Wegen erreichbar

Die Ziele der Politik nach Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten auf dem Bodenmarkt treffen auch bei vielen Bauern auf Zustimmung, jedoch wird der Gesetzentwurf dem nicht gerecht. Die Anzeigepflicht von Pachtverträgen sieht der Verband bei den Pächtern besser aufgehoben. Landwirte könnten diese Pflicht den Verpächtern abnehmen, die in der Regel nur nach vielen Jahren damit konfrontiert sind. Der Missstand, dass Grunderwerbsteuer bei share-deals in der Regel nicht anfällt, könnte mit einer Regelung des entsprechenden Bundesgesetzes behoben werden. Das beträfe natürlich auch andere landbesitzende Unternehmen. Um eine breite Eigentumsstreuung in der Bevölkerung zu erhalten wäre auch zu überlegen, die Genehmigungsfreigrenze von derzeit 2 auf 5 Hektar anzuheben, sodass Leute auch kleinere Vermögen in Sachwerten sichern könnten.
Insgesamt erfordert dieses komplexe Thema eine intensive Würdigung im Parlament. Insofern ist es richtig, dass die CDU-Landtagsfraktion mehr Zeit dafür ansetzt. Das ist kein Einknicken vor der Lobby, wie vom grünen Koalitionspartner behauptet, sondern verantwortlich und der Sache angemessen.

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