Allgemein-Tierhaltung

Für die Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung sollte aus Sicht des Bauernverbandes auf Erfahrungen aus der Landwirtschaft zurückgegriffen werden. Nach der ersten Ankündigung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium standen schnell Fragen der Bevölkerung im Raum, wie beispielsweise das Auslaufgebot überwacht werden könnte. Aus Sicht der Landwirtschaft kann nur eine schnelle und lückenlose Dokumentation der Einhaltung dieser Rechtsvorschrift Sicherheit schaffen. Wie schon in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bietet sich die Nutzung einer Datenbank an, um die Tiere zu registrieren und die Einhaltung der Verordnung per Eintrag in das elektronische Auslaufregister innerhalb von 2 Tagen zu melden. Für versäumte oder verfristete Meldungen sollten Bußgelder festgelegt werden.
In weiteren Schritten könnte durch den Tierarzt ebenso die Verabreichung von Medikamenten erfasst werden, um den Behörden eine bessere Differenzierung zu ermöglichen, wer seinen Hund unter guten Bedingungen hält und wer nachbessern muss. Der aus der Meldung aller Hundehalter errechnete Behandlungsindex ist dann maßgeblich für eventuelle Auflagen zur Haltung der Tiere. Dazu sollte die Vorlage eines Haltungskonzeptes, der Nachweis spezieller Sachkunde sowie die Prüfung der häuslichen Hygiene gehören.
In Richtung Bundesumweltministerium appelliert der Bauernverband, sich der Problematik von Überdüngung öffentlicher Rasenflächen durch die Hinterlassenschaften von 9 Millionen Hunden anzunehmen. Weder sind die Stickstoffgehalte dieser Flächen untersucht, noch wurde der Düngebedarf berechnet. Dies sollte jedoch bekannt sein, bevor Kot und Urin durch Hunde ausgebracht werden. Eine Herausforderung dürfte die Festlegung von Sperrzeiten sein, für die Hundehalter entsprechende Lagerkapazitäten für Ausscheidungen vorhalten müssen. Spezielle Regelungen für sogenannte „rote Flächen“ sollten erwogen werden, wie die Untersuchungspflicht vor Ausbringung, und Hundehaltungsobergrenzen in besonders belasteten Gebieten. Eine Bilanz des aufgenommenen Futters im Vergleich zur insgesamt ausgeschiedenen Menge an Kot und Urin ist jährlich bis 31. März an die Untere Wasserbehörde zu melden. Für die Vor-Ort-Kontrollen der Behörden wären Lieferscheine und Kassenbons wichtig, aber auch eine Dokumentation der Nahrung, die beispielsweise aus Lebensmittelresten resultiert.

Natürlich haben wir keine Stellungnahme abgegeben, weil keine grundlegend landwirtschaftlichen Belange betroffen sind. Aber vielleicht verdeutlicht der Text, welcher bürokratische Irrsinn Alltag im tierhaltenden Betrieb ist.

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