Die Verpflichtung für Sachkundige im Pflanzenschutz, Weiterbildungsveranstaltungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz zu besuchen, ging mit Beginn 2021 in den nächsten Dreijahreszeitraum. Die Pflicht war zunächst bis 31.12. corobabedingt ausgesetzt, gilt jedoch ab 1.1.2022 wieder. Je nachdem, wann Pflanzenschutzsachkundige in den vergangenen Jahren ab 2014 an einer Schulung teilgenommen haben, ist laut Pflanzenschutzgesetz nach drei Jahren […]